Home » Website Security » Was bedeutet das Digitale-Dienste-Gesetz für meine Webseite?

DDG (Digitale-Dienste-Gesetz​)

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Was Unternehmen und Webseitenbetreiber wissen müssen.

Digitale-Dienste-Gesetz

Der Digital Services Act ist ein umfassendes Gesetzespaket der EU, das darauf abzielt, die digitale Umgebung sicherer zu machen.

Was genau ist der Digital Services Act (DSA)?

Der Digital Services Act (DSA) ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste. Der DSA soll einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste schaffen. In Deutschland wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ergänzt.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über das neue Regelwerk und die daraus resultierenden Pflichten für Agenturen, Webdesigner, Webseitenbetreiber, Online-Shops und Blogger.

Einige Begriffe müssen auf Ihrer Webseite geändert werden:

Im Mai 2024 trat das Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft und löste das Telemediengesetz ab. Das bedeutet eine wichtige Änderung für Webseitenbetreiber: Sie müssen Begriffe in ihrem Impressum und bei der Datenschutzerklärung anpassen.

Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden, es geht vielmehr um die konkrete Bezeichnung des Gesetztes. Als Alternative können Webseitenbetreiber im Impressum und in der Datenschutzerklärung auf die Nennung von Gesetzen verzichten und damit jeglichen Anpassungsbedarf bei zukünftigen Änderungen vermeiden.

Gilt der DSA für mein Unternehmen?

Ob Ihr Unternehmen vom DSA betroffen ist, hängt von der Art Ihrer digitalen Dienste ab:

  • Webseitenbetreiber: Der DSA könnte theoretisch für jede Webseite mit Kommentarfunktion gelten, da diese Kommentare im Auftrag des Nutzers gespeichert werden. Praktisch kommt es jedoch darauf an, ob die Kommentarfunktion eine Nebenfunktion oder ein wesentliches Merkmal Ihres Dienstes ist.
  • Online-Shop: In der Regel ist die Kommentarfunktion eines Online-Shops eine unbedeutende Nebenfunktion. Der DSA gilt wahrscheinlich nicht für Sie, es sei denn, Sie betreiben auch ein Forum.
  • Blogbetreiber: Wenn Ihr Blog hauptsächlich Ihre eigenen Beiträge zeigt, fällt er wahrscheinlich nicht unter den DSA. Wenn jedoch Dritte umfangreich diskutieren oder eigene Beiträge hochladen können, gilt der DSA wahrscheinlich für Sie.
  • Webdesigner und Agenturen: Wenn Sie Hosting-Dienste im Rahmen Ihrer Angebote einschließen, gelten Sie als „Hosting-Reseller“ und unterliegen ebenfalls den Vorschriften des DSA.
  • Webhoster: Da Sie Informationen im Auftrag Ihrer Kunden auf Servern speichern, fallen Sie als Hosting-Diensteanbieter unter die Regeln des DSA.

Diese Begriffe sollten Sie ändern:

Telemediengesetz (TMG)
wird zu
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
wird zu
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)

Was sollten Sie weiterhin tun?

Die Umsetzung des DSA ist komplex und erfordert fundierte rechtliche Expertise. Eine richtige Beratung ist entscheidend, um potenzielle Risiken zu minimieren und Chancen optimal zu nutzen. Kontaktieren Sie uns, um die vielschichtigen rechtlichen Anforderungen zu verstehen und rechtliche Stolpersteine zu vermeiden.

Für tiefergehende Einblicke in den Digital Services Act und das dazugehörige Gesetzespaket empfehlen wir, die offizielle EU-Seite zum Digital Services Act Paket sowie die Informationen der Bundesregierung zum DSA zu besuchen.

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