Nach einem umstrittenen Urteil des LG München werden Unternehmen und Webseitenbetreiber massenweise Abmahnungen mit Kostennoten von 100€ bis 300€ zugesendet.
Nach einem umstrittenen Urteil des LG München werden Unternehmen und Webseitenbetreiber massenweise Abmahnungen mit Kostennoten von 100€ bis 300€ zugesendet. Darin sind Gebühren enthalten, da ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde. Auch wenn diese Aufforderungen rechtlich nicht wirklich haltbar sind, entsteht ein unnötiger Zeitaufwand.
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