Home » Services » Barrierefreiheit Website Pflicht 2025 – Sind Sie bereit für die Gesetzesänderung?

Wie betrifft mich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als Webseitenbetreiber?

Lesezeit: 6 Minuten

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Website?

Welche Unternehmen betroffen sind und was Sie jetzt tun müssen, erfahren Sie hier.

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Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt:

Bereiche, die betroffen sind Bereiche, die nicht betroffen sind
Online-Handel Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €
Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen) Dienstleistungen, die ausschließlich digital angeboten werden
Transport und Mobilität Online-Terminbuchungssysteme, E-Commerce-Dienstleistungen (sofern Kleinstunternehmen)
Telekommunikation Unternehmen mit „unzumutbarer Härte“ (wenn Kosten der Umstellung > 50% der Betriebskosten)
Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
Buchungsportale und Ticketsysteme
Apps und mobile Anwendungen

Barrierefreiheit Website Pflicht 2025 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Website? In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit der gesetzlichen Pflicht auf sich hat, welche Vorteile eine barrierefreie Webseite bringt und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass digitale Inhalte und Services für alle Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – zugänglich und nutzbar sind. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es Personen mit Sehbehinderungen, Hörschwierigkeiten oder motorischen Einschränkungen, problemlos auf Inhalte zuzugreifen.

Wer ist verpflichtet, eine barrierefreie Website zu gestalten?

Laut dem BFSG sind insbesondere folgende Gruppen zur Umsetzung verpflichtet:

  • Öffentliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen)
  • Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro
  • Dienstleister im Gesundheitswesen
  • Banken und Versicherungen

Hinweis: Auch kleine Unternehmen profitieren von barrierefreien Webseiten, da diese nicht nur inklusiv sind, sondern auch die Reichweite und Conversion-Rates verbessern.

Warum ist Barrierefreiheit für Websites wichtig?

Barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bieten viele Vorteile:

  • Eine größere Reichweite: Menschen mit Behinderungen können problemlos auf Inhalte zugreifen.
  • Bessere Usability: Auch ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen profitieren.
  • SEO-Vorteile: Suchmaschinen bewerten barrierefreie Inhalte besser.

Vorteile einer barrierefreien Website

  • Erhöhte Reichweite: Barrierefreie Webseiten werden von mehr Menschen genutzt und besser gefunden.
  • Verbesserte Usability: Klare Strukturen und optimierte Navigation helfen allen Nutzern.
  • Höhere Conversion-Rates: Einfache Bedienbarkeit führt zu mehr Abschlüssen.
  • SEO-Vorteile: Barrierefreie Seiten werden von Suchmaschinen besser indexiert.

Wie können Sie Ihre Website barrierefrei gestalten?

Hier sind einige der wichtigsten Maßnahmen:

  1. Kontraste und Lesbarkeit optimieren – Texte müssen gut lesbar sein.
  2. Alt-Texte für Bilder nutzen – Bilder sollten beschreibende Alt-Texte enthalten.
  3. Formulare zugänglich machen – Formulare müssen auch mit der Tastatur bedienbar sein.
  4. Untertitel für Videos anbieten – Videos sollten immer Untertitel oder Transkripte enthalten.
  5. Strukturierte HTML und ARIA-Tags verwenden – Damit Screenreader Inhalte besser interpretieren können.

Die Vorteile von barrierefreiem Webdesign

Mehr Reichweite und Inklusion

Warum sollten Sie Ihre Website barrierefrei gestalten? Ganz einfach: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen. In Deutschland leben über 7,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, die von einem barrierefreien Internet profitieren würden. Mit einer inklusiven Website öffnen Sie Ihre digitalen Türen für diese wachsende Zielgruppe.

Bessere Nutzererfahrung

Eine barrierefreie Website bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen Vorteile, sondern verbessert die allgemeine Nutzererfahrung. Eine gut strukturierte Website, die leicht navigierbar ist und klare Kontraste aufweist, hilft allen Nutzern, schneller zu den gewünschten Inhalten zu gelangen.

Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Barrierefreiheit und SEO gehen Hand in Hand. Eine barrierefreie Website hat bessere Chancen, in den Suchmaschinenergebnissen weit oben zu erscheinen. Google bevorzugt Webseiten, die klar strukturiert sind, Alt-Texte verwenden und eine gute Benutzererfahrung bieten. Das BFSG bringt also nicht nur gesetzliche Verpflichtungen mit sich, sondern auch die Chance, Ihre Website im Internet sichtbarer zu machen.

Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die frühzeitig auf barrierefreies Webdesign setzen, können sich einen klaren Wettbewerbsvorteil sichern. Während viele Konkurrenten möglicherweise erst kurz vor der gesetzlichen Frist reagieren, können Sie Ihre Website schon jetzt auf den neuesten Stand bringen und von den genannten Vorteilen profitieren.

Wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten können

Die Umsetzung barrierefreier Webseiten muss keine große Herausforderung sein. Es gibt zahlreiche Tools und Ressourcen, die Ihnen dabei helfen, Ihre Website zu optimieren.

1. Nutzen Sie Test-Tools

Verwenden Sie Tools wie GetSafe 360° oder den WAVE Web Accessibility Evaluation Tool, um Ihre Website auf Barrierefreiheit zu testen. Diese Tools zeigen Ihnen genau, wo es Verbesserungsbedarf gibt.

2. Halten Sie sich an die WCAG-Standards

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten klare Richtlinien, wie Webseiten barrierefrei gestaltet werden können. Folgen Sie diesen Standards, um sicherzustellen, dass Ihre Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

3. Zusammenarbeit mit Experten

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Website barrierefrei ist, lohnt es sich, einen Experten hinzuzuziehen. Fachleute können Ihre Website analysieren und Ihnen konkrete Verbesserungsvorschläge machen.

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FAQs zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreies Webdesign bezieht sich auf die Gestaltung und Entwicklung von Websites, die für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen zugänglich sind. Es zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Menschen mit Seh- oder Hörverlust, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen die Website problemlos nutzen können.

  • Verwendung von klaren und gut lesbaren Schriftarten mit ausreichendem Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
  • Bereitstellung alternativer Texte (Alt-Text) für Bilder und Grafiken, um sie für Benutzer mit Sehbehinderungen zugänglich zu machen.
  • Verwendung von strukturiertem HTML und semantischen Elementen, um die Website für Bildschirmleser und andere Assistenztechnologien verständlicher zu machen.
  • Gewährleistung einer klaren und konsistenten Navigation, um Benutzern eine einfache Orientierung auf der Website zu ermöglichen.
  • Bereitstellung von Untertiteln oder Transkripten für Video- und Audiodateien, um sie auch für hörgeschädigte Benutzer zugänglich zu machen.
  • Bereitstellung von Alternativen zu Formularen, beispielsweise durch die Möglichkeit, Informationen per E-Mail zu senden oder durch Telefonkontakt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Wer ist betroffen?

  • Betreiber von E-Commerce-Plattformen, Banken und Telekommunikationsunternehmen.
  • Unternehmen mit webbasiertem Kundenservice oder digitalen Produkten mit Benutzeroberflächen.

Wer ist NICHT betroffen?

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind zunächst ausgenommen.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

  • Inhalte müssen wahrnehmbar sein (z. B. ausreichende Kontraste für Bilder).
  • Navigation und Interaktion müssen bedienbar sein (z. B. Tastatursteuerung oder Sprachausgabe).
  • Texte und Inhalte müssen verständlich sein (z. B. einfache Sprache, klare Formulierungen).
  • Webseiten müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein

Kleinere Unternehmen können ebenfalls von einer barrierefreien Website profitieren, indem sie ihre Reichweite durch Barrierefreiheit erhöhen. Eine barrierefreie Website bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen Vorteile, sondern verbessert die allgemeine Nutzererfahrung.

Eine barrierefreie Website hat langfristig viele Vorteile für Ihr Geschäftsmodell, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der barrierefreien Neugestaltung Ihrer Website.

Die rechtlichen Konsequenzen für nicht barrierefreie Websites ab dem Stichtag (28. Juni 2025) sind im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Art der Konsequenzen: Es handelt sich um zivilrechtliche Konsequenzen, keine strafrechtlichen. Unternehmen können mit Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgeldern konfrontiert werden.
  • Bußgeldhöhe: Die Geldstrafen können bis zu 100.000 Euro betragen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
  • Website-Abschaltung: Eine direkte Abschaltung der Website ist nicht vorgesehen. Allerdings könnten gerichtliche Anordnungen zur Unterlassung führen, was in der Praxis eine vorübergehende Deaktivierung der Website bedeuten könnte, bis die Anforderungen erfüllt sind.

Es ist also ratsam, frühzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu ergreifen, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der barrierefreien Gestaltung Ihrer Website.

Ja, barrierefreie Webseiten sind oft besser strukturiert und laden schneller, was die Benutzererfahrung verbessert und gleichzeitig positive Auswirkungen auf das SEO-Ranking hat.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Webseiten barrierefrei sein.

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