In der Datenschutzerklärung Ihrer Website sollten Sie die Nutzer Ihrer Website über Google Fonts informieren und darauf hinweisen, dass Google Fonts geladen werden.
In der Datenschutzerklärung Ihrer Website sollten Sie die Nutzer Ihrer Website über Google Fonts informieren und darauf hinweisen, dass Google Fonts nachgeladen werden. Damit sind Website-Besucher über die Verwendung von nachgeladenen Google Fonts aufgeklärt.