Cookie-Einwilligungspflicht für Google Maps?
Der EuGH hat eine generelle Einwilligungspflicht für Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.
Der EuGH hat eine generelle Einwilligungspflicht für Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.
Unternehmen, die über Google Maps personenbezogene Daten erheben und sie an Google zur Verarbeitung weitergeben, müssen einen AV-Vertrag schließen.
Wichtig ist bei der datenschutzkonformen Einbindung von Google Maps, dass der Nutzer aktiv mit Klick einwilligen muss, wenn er Inhalte sehen möchte, und diese dann erst geladen werden.
Auf Schreiben nur ausnahmsweise reagieren und auf Zahlungs- und Unterlassungsforderungen nicht eingehen. Die fraglichen Google Dienste umgehend DSGVO-konform einbinden.
Abmahnsichere Alternativen zu Google Maps ist z.B. OpenStreetMap oder die DSGVO-konforme Kartenplattform SmartMaps.