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NIS2 (Network and Information Security 2) Richtlinie

Wie die neue EU-Richtlinie NIS2 die Cybersicherheitslandschaft verbessert

NIS2-Richtlinie

Die neue NIS2-Richtlinie ist die bislang umfassendste Cybersicherheitsrichtlinie. Sie enthält rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU.

Was ist die NIS2-Richtlinie und was beutet sie für mein Unternehmen?

Wussten Sie schon, dass die Welt der Cybersicherheit gerade einen bedeutenden Wandel durchläuft, der potenziell jeden betrifft, der im digitalen Raum tätig ist?

Doch interessant dabei ist, dass für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) diese Veränderung eher eine beruhigende Nachricht ist. Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) ist die neueste Initiative der EU zur Steigerung der Cybersicherheit. Sie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und -vorfällen für kritische und wichtige Infrastrukturen in der EU zu stärken. Die Richtlinie baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 auf, erweitert jedoch deren Anwendungsbereich und schafft klarere Vorgaben.

Aber was bedeutet das konkret für Sie als Unternehmer oder Website-Besitzer?

Welche Unternehmen sind davon betroffen?

Hier kommt die gute Nachricht für Unternehmer und KMUs: Die NIS2-Richtlinie zielt hauptsächlich auf größere Organisationen ab. Genauer gesagt, sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von maximal zehn Millionen Euro aufweisen, grundsätzlich nicht direkt betroffen.

Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen, die auch kleinere Anbieter betreffen können, insbesondere wenn diese Dienstleistungen für direkt betroffene Organisationen erbringen. Sollten Sie also als Dienstleister oder Lieferant für größere Unternehmen tätig sein, könnte es sein, dass Sie indirekt von der Richtlinie betroffen sind, um die Sicherheit der gesamten Lieferkette zu gewährleisten.

Warum ist das eine Entspannungsnachricht für KMUs?

Für die meisten kleinen bis mittelständischen Unternehmen bedeutet dies, dass sie unter der neuen EU-Richtlinie nicht direkt zu strengeren Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet sind. Dies ist besonders beruhigend, da Verstöße gegen die Richtlinie mit hohen Strafen geahndet werden können.

Dennoch ist es empfehlenswert, das Thema Cybersicherheit ernst zu nehmen und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Ihr Unternehmen und Ihre Kunden zu schützen.

Was sollten Sie dennoch beachten?

Selbst wenn Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie nicht direkt betroffen ist, ist es wichtig, ein Bewusstsein für Cybersicherheit zu entwickeln. Die digitale Landschaft verändert sich rasant, und Cyberangriffe werden immer ausgefeilter. Ein proaktiver Ansatz zur Sicherung Ihrer Online-Präsenz kann langfristig von unschätzbarem Wert sein.

Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Seite der Europäischen Kommission zur NIS2-Richtlinie

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