Präsident Biden unterzeichnet Durchführungsverordnung zur Umsetzung des EU-US-Abkommens Datenschutz-Framework
US President Joe Biden – Archivbild
Der heute vorgelegte Beschlussentwurf ist das Ergebnis von mehr als einem Jahr intensiver Verhandlungen mit den USA, die ich gemeinsam mit US-Handelsministerin Raimondo geleitet habe. In den vergangenen Monaten haben wir den amerikanischen Rechtsrahmen, der durch das US-Dekret geschaffen wurde, in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten bewertet. Wir gehen nun mit Zuversicht zum nächsten Schritt des Annahmeverfahrens über.
Unsere Analyse hat ergeben, dass in den USA jetzt strenge Garantien bestehen, die eine sichere Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den beiden Seiten des Atlantiks ermöglichen. Der künftige Rahmen wird dazu beitragen, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen. Wir warten nun auf die Rückmeldungen des Europäischen Datenschutzausschusses, der Sachverständigen der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments.
Didier Reynders, Kommissar für Justiz – 13/12/2022
Die Europäische Kommission hat heute das Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für den Datenschutzrahmen EU-USA eingeleitet, mit dem sichere transatlantische Datenströme gefördert und die vom Gerichtshof der Europäischen Union im „Schrems II“-Urteil vom Juli 2020 geäußerten Bedenken ausgeräumt werden sollen.
Im März 2022 verkündeten Präsidentin von der Leyen und Präsidentin Biden nach intensiven Verhandlungen zwischen den Verhandlungsführern (Kommissionsmitglied Reynders und US-Handelsministerin Raimondo) eine grundsätzliche Einigung über einen neuen transatlantischen Rahmen für die Datenübermittlung.
Im Oktober 2022 unterzeichnete Präsident Biden ein einschlägiges Dekret (Executive Order on Enhancing Safeguards for United States Signals Intelligence Activities), das durch Verordnungen des US-Generalstaatsanwalts ergänzt wurde. Mit diesen beiden Instrumenten wurden die von den USA eingegangenen Verpflichtungen in US-amerikanisches Recht umgesetzt und die betreffenden Pflichten der US-amerikanischen Unternehmen ergänzt. Auf dieser Grundlage hat die Kommission nunmehr einen Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses zum Datenschutzrahmen EU-USA vorgelegt.
Der heute vorgelegte Beschlussentwurf schließt an die am 7. Oktober 2022 erfolgte Unterzeichnung eines einschlägigen US-Dekrets durch Präsident Biden und an die diesbezüglich von US-Generalstaatsanwalt Merrick Garland erlassenen Verordnungen an. Mit diesen beiden Instrumenten ist die grundsätzliche Einigung, die Präsidentin von der Leyen und Präsident Biden im März 2022 verkündet haben, in US-Recht umgesetzt worden.
Sobald der Angemessenheitsbeschluss angenommen worden ist, können europäische Unternehmen personenbezogene Daten an teilnehmende Unternehmen in den Vereinigten Staaten übermitteln, ohne zusätzliche Datenschutzgarantien einführen zu müssen.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7631
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