Wichtig ist bei der datenschutzkonformen Einbindung von Google Maps, dass der Nutzer aktiv mit Klick einwilligen muss, wenn er Inhalte sehen möchte, und diese dann erst geladen werden.
Betreiber von gewerblichen Websites dürfen Google Maps einbinden, wenn sie die Programmschnittstelle Google Maps API (Application Programming Interface) nutzten und sich bei Google Maps registrieren, damit die Karten sicher freigeschaltet werden können.
Wichtig ist, dass der Nutzer aktiv mit Klick einwilligen muss, wenn er Inhalte von Google Maps sehen möchte, und diese dann erst geladen werden.
Der Dienst Google Maps muss in der Datenschutzerklärung ausführlich und genau beschrieben sein und in den Cookie-Hinweisen Ihrer Website aufgeführt sein; je nach Einbindung müssen Sie eine entsprechende Zustimmung Ihrer Websitebesucher einholen.
Mit nur 2 Klicks zur Abmahnsicherheit: Die 2-Klick-Lösung ist genial einfach, hier sehen Nutzer vor dem Laden von Google Maps eine Abfragemaske als 2-Klick-Variante mit dem Hinweis, dass bei der Nutzung von Maps IP-Daten mit Google ausgetauscht und notwendige Cookies gesetzt werden.
Google Maps auf privaten Websites DSGVO-konform einzubinden ist problemlos. Hier gilt die sogenannte Haushaltsausnahme der DSGVO: „Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.“