Home » FAQs » Webseiten Optimierung » Wen betrifft das BFSG konkret?

Das BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich in erster Linie an größere Unternehmen in Bereichen wie E-Commerce, Finanzdienstleistungen und Telekommunikation.

Wer ist NICHT vom BFSG betroffen?

Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen, sind teilweise von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.

Kleinere Unternehmen können ebenfalls von einer barrierefreien Website profitieren, indem sie ihre Reichweite durch Barrierefreiheit erhöhen. Eine barrierefreie Website bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen Vorteile, sondern verbessert die allgemeine Nutzererfahrung.

Eine barrierefreie Website hat langfristig viele Vorteile für Ihr Geschäftsmodell, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der barrierefreien Neugestaltung Ihrer Website.