Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Wer ist betroffen?
- Betreiber von E-Commerce-Plattformen, Banken und Telekommunikationsunternehmen.
- Unternehmen mit webbasiertem Kundenservice oder digitalen Produkten mit Benutzeroberflächen.
Wer ist NICHT betroffen?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind zunächst ausgenommen.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
- Inhalte müssen wahrnehmbar sein (z. B. ausreichende Kontraste für Bilder).
- Navigation und Interaktion müssen bedienbar sein (z. B. Tastatursteuerung oder Sprachausgabe).
- Texte und Inhalte müssen verständlich sein (z. B. einfache Sprache, klare Formulierungen).
- Webseiten müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein
Kleinere Unternehmen können ebenfalls von einer barrierefreien Website profitieren, indem sie ihre Reichweite durch Barrierefreiheit erhöhen. Eine barrierefreie Website bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen Vorteile, sondern verbessert die allgemeine Nutzererfahrung.
Eine barrierefreie Website hat langfristig viele Vorteile für Ihr Geschäftsmodell, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der barrierefreien Neugestaltung Ihrer Website.