Auf Schreiben nur ausnahmsweise reagieren und auf Zahlungs- und Unterlassungsforderungen nicht eingehen. Die fraglichen Google Dienste umgehend DSGVO-konform einbinden.
Nach dem Urteil des EuGH im Juli 2020 mahnen dubiose Datenschutzorganisationen und Abmahnkanzleien Website-Inhaber ab und verlangen Schadensersatz, wenn diese den Datenschutz beim Einsatz von Google Fonts oder Google Maps nicht der Datenschutzgrundverordnung konform umgesetzt haben. Unsere Schnellempfehlung lautet:
- Unbedingt einen kühlen Kopf bewahren, oft sind dabei ominöse Geschäftemacher am Werk.
- Auf Schreiben nur ausnahmsweise reagieren und auf Zahlungs- und Unterlassungsforderungen nicht eingehen.
- Die fraglichen Google Dienste umgehend DSGVO-konform einbinden.