Unternehmen, die über Google Maps personenbezogene Daten erheben und sie an Google zur Verarbeitung weitergeben, müssen einen AV-Vertrag schließen.
Warum Webseitenbetreiber einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google-Maps abschließen müssen
Unternehmen erheben über Google Maps personenbezogene Daten. Das heißt, sie erfassen Userdaten und geben sie an Google zur Verarbeitung weiter. Dafür müssen sie mit Suchmaschinen wie Google, Bing & Co. einen AV-Vertrag schließen. Webseitenbetreiber sollten dabei die folgenden rechtlichen Punkte prüfen:
- welche Userdaten Google über Maps speichert
- zu welchem Zweck und wie lange Google die Nutzerdaten speichert
- welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben