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Wie betrifft mich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als Webseitenbetreiber?

Lesezeit: 6 Minuten

Zusammenfassung:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und fordert Webseitenbetreiber dazu auf, ihre Online-Präsenzen barrierefrei zu gestalten.

Die Ausnahmen: Reine B2B-Websites sind vorerst nicht betroffen. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro) sind teilweise ausgenommen.

Ausnahmebeispiel: Ein Kleinstunternehmen, das ausschließlich digitale Dienstleistungen online anbietet, fällt unter die Ausnahme für Dienstleistungen und ist nicht verpflichtet, die Anforderungen des BFSG umzusetzen. Es wäre jedoch sinnvoll, Barrierefreiheit freiwillig zu berücksichtigen, um eine breitere Zielgruppe zu erreichen und Ihr Angebot inklusiver zu gestalten.

Dieser Artikel zeigt, warum barrierefreies Webdesign nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch wirtschaftliche Vorteile bietet und mehr Nutzer anspricht.

Barrierefreies Webdesign für mehr Reichweite und Inklusion

Barrierefreies Webdesign für mehr Reichweite und Inklusion

Barrierefreies Webdesign für mehr Reichweite und Inklusion

Warum Barrierefreiheit im Web jetzt gesetzlich vorgeschrieben ist:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Meilenstein für die digitale Welt. Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen und Betreiber von Webseiten dazu verpflichtet, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten.

Das BFSG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Ihre Website für eine breitere Zielgruppe zugänglich zu machen und Ihr Image zu stärken.

Was versteht man unter barrierefreiem Webdesign?

Ihre Website muss so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Das bedeutet, dass alle Nutzer, unabhängig von Einschränkungen, die Inhalte und Funktionen Ihrer Website nutzen können.

Laut der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gibt es klare Standards, wie eine Website gestaltet werden sollte, um barrierefrei zu sein. Dazu gehören:

  • Klare und einfache Sprache.
  • Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader die Bildinhalte vorlesen können.
  • Klare Kontraste zwischen Text und Hintergrund und skalierbare Schriftgrößen.
  • Einfache Navigation, die sowohl per Maus als auch per Tastatur funktioniert.

Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Betroffene Bereiche:

  • Online-Handel
  • Finanzdienstleistungen wie Banken und Versicherungen
  • Transport und Mobilität
  • Telekommunikation
  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Buchungsportale und Ticketsysteme
  • Apps und mobile Anwendungen

Wer ist NICHT vom BFSG betroffen?

Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen, sind teilweise von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ausgenommen. Hier sind die Details:

  1. Ausnahmen für Dienstleistungen:

Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten, sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Das bedeutet, dass sie ihre Dienstleistungen nicht zwingend barrierefrei gestalten müssen.

Beispiele: Online-Terminbuchungssysteme, E-Commerce-Dienstleistungen oder andere digitale Dienstleistungen.

  1. Unzumutbare Härte:

In Ausnahmefällen kann eine unzumutbare Härte geltend gemacht werden, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht (z. B. über 50 % der jährlichen Betriebskosten).

Wenn Ihr Unternehmen digitale Dienstleistungen ausschließlich online anbietet, fällt es unter die Ausnahme für Dienstleistungen und ist nicht verpflichtet, die Anforderungen des BFSG umzusetzen. Es wäre jedoch sinnvoll, Barrierefreiheit freiwillig zu berücksichtigen, um eine breitere Zielgruppe zu erreichen und Ihr Angebot inklusiver zu gestalten.

Die Vorteile von barrierefreiem Webdesign

Mehr Reichweite und Inklusion

Warum sollten Sie Ihre Website barrierefrei gestalten? Ganz einfach: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen. In Deutschland leben über 7,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, die von einem barrierefreien Internet profitieren würden. Mit einer inklusiven Website öffnen Sie Ihre digitalen Türen für diese wachsende Zielgruppe.

Bessere Nutzererfahrung

Eine barrierefreie Website bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen Vorteile, sondern verbessert die allgemeine Nutzererfahrung. Eine gut strukturierte Website, die leicht navigierbar ist und klare Kontraste aufweist, hilft allen Nutzern, schneller zu den gewünschten Inhalten zu gelangen.

Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Barrierefreiheit und SEO gehen Hand in Hand. Eine barrierefreie Website hat bessere Chancen, in den Suchmaschinenergebnissen weit oben zu erscheinen. Google bevorzugt Webseiten, die klar strukturiert sind, Alt-Texte verwenden und eine gute Benutzererfahrung bieten. Das BFSG bringt also nicht nur gesetzliche Verpflichtungen mit sich, sondern auch die Chance, Ihre Website im Internet sichtbarer zu machen.

Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die frühzeitig auf barrierefreies Webdesign setzen, können sich einen klaren Wettbewerbsvorteil sichern. Während viele Konkurrenten möglicherweise erst kurz vor der gesetzlichen Frist reagieren, können Sie Ihre Website schon jetzt auf den neuesten Stand bringen und von den genannten Vorteilen profitieren.

Wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten können

Die Umsetzung barrierefreier Webseiten muss keine große Herausforderung sein. Es gibt zahlreiche Tools und Ressourcen, die Ihnen dabei helfen, Ihre Website zu optimieren.

1. Nutzen Sie Test-Tools

Verwenden Sie Tools wie GetSafe 360° oder den WAVE Web Accessibility Evaluation Tool, um Ihre Website auf Barrierefreiheit zu testen. Diese Tools zeigen Ihnen genau, wo es Verbesserungsbedarf gibt.

2. Halten Sie sich an die WCAG-Standards

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten klare Richtlinien, wie Webseiten barrierefrei gestaltet werden können. Folgen Sie diesen Standards, um sicherzustellen, dass Ihre Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

3. Zusammenarbeit mit Experten

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Website barrierefrei ist, lohnt es sich, einen Experten hinzuzuziehen. Fachleute können Ihre Website analysieren und Ihnen konkrete Verbesserungsvorschläge machen.

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Fazit: Warum jetzt der perfekte Zeitpunkt für barrierefreies Webdesign ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Webseitenbetreiber. Eine barrierefreie Website öffnet Türen zu neuen Zielgruppen, verbessert die Nutzererfahrung und bietet klare SEO-Vorteile.

Machen Sie den ersten Schritt und testen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit!

FAQs zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreies Webdesign bezieht sich auf die Gestaltung und Entwicklung von Websites, die für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen zugänglich sind. Es zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Menschen mit Seh- oder Hörverlust, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen die Website problemlos nutzen können.

  • Verwendung von klaren und gut lesbaren Schriftarten mit ausreichendem Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
  • Bereitstellung alternativer Texte (Alt-Text) für Bilder und Grafiken, um sie für Benutzer mit Sehbehinderungen zugänglich zu machen.
  • Verwendung von strukturiertem HTML und semantischen Elementen, um die Website für Bildschirmleser und andere Assistenztechnologien verständlicher zu machen.
  • Gewährleistung einer klaren und konsistenten Navigation, um Benutzern eine einfache Orientierung auf der Website zu ermöglichen.
  • Bereitstellung von Untertiteln oder Transkripten für Video- und Audiodateien, um sie auch für hörgeschädigte Benutzer zugänglich zu machen.
  • Bereitstellung von Alternativen zu Formularen, beispielsweise durch die Möglichkeit, Informationen per E-Mail zu senden oder durch Telefonkontakt.

Das BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich in erster Linie an größere Unternehmen in Bereichen wie E-Commerce, Finanzdienstleistungen und Telekommunikation.

Wer ist NICHT vom BFSG betroffen?

Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen, sind teilweise von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.

Kleinere Unternehmen können ebenfalls von einer barrierefreien Website profitieren, indem sie ihre Reichweite durch Barrierefreiheit erhöhen. Eine barrierefreie Website bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen Vorteile, sondern verbessert die allgemeine Nutzererfahrung.

Eine barrierefreie Website hat langfristig viele Vorteile für Ihr Geschäftsmodell, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der barrierefreien Neugestaltung Ihrer Website.

Die rechtlichen Konsequenzen für nicht barrierefreie Websites ab dem Stichtag (28. Juni 2025) sind im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Art der Konsequenzen: Es handelt sich um zivilrechtliche Konsequenzen, keine strafrechtlichen. Unternehmen können mit Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgeldern konfrontiert werden.
  • Bußgeldhöhe: Die Geldstrafen können bis zu 100.000 Euro betragen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
  • Website-Abschaltung: Eine direkte Abschaltung der Website ist nicht vorgesehen. Allerdings könnten gerichtliche Anordnungen zur Unterlassung führen, was in der Praxis eine vorübergehende Deaktivierung der Website bedeuten könnte, bis die Anforderungen erfüllt sind.

Es ist also ratsam, frühzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu ergreifen, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der barrierefreien Gestaltung Ihrer Website.

Ja, barrierefreie Webseiten sind oft besser strukturiert und laden schneller, was die Benutzererfahrung verbessert und gleichzeitig positive Auswirkungen auf das SEO-Ranking hat.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Webseiten barrierefrei sein.

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