Vor Abmahnung schützen: Google Fonts Checker testet auf DSGVO-konforme Einbindung von Google Fonts.
Googles beliebte Online-Dienste sind seit dem Urteil des EuGH im Juli 2020 nicht mehr datenschutzkonform. Wenn Sie Google Fonts ohne weitere Anpassungen auf Ihrer Website einbinden, dann ist Ihre Homepage abmahngefährdet, weil schon beim Aufruf der Website die Verbindung zu den Google Servern aufgebaut wird.
Seit dem Urteil des EuGH und dem Kippen des Privacy Shield sind Google Fonts nicht mehr datenschutzkonform. Google 360 unterstützt Sie bei der abmahnsicheren Einbindung von Google Fonts: Nutzen Sie das Gratis Google-Fonts-Checker Online-Tool und testen Sie Ihre Website auf DSGVO-Rechts- und Abmahnsicherheit!
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Einwilligung zum Google-Font-Checker Test
Der Google-Fonts-Checker prüft schnell und einfach, ob Ihre Website DSGVO-konforme oder datenschutzwidrige Schriftarten (Fonts) einsetzt. Es wird die Seite geprüft, die eingegeben wird. Unterseiten werden nicht automatisch mitgeprüft. Es kann vorkommen, dass der Google-Fonts-Checker nicht alle nachladenden Schriftarten findet, deshalb können wir für das Prüfergebnis keine Garantie oder Haftung übernehmen.
Mit dem Starten des Tests stimme ich zu, dass meine Daten zum Zweck der Durchführung des Tests intern gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Diese werden niemals an Dritte weitergegeben.
Von jetzt an keine leichte Beute mehr sein: Profitorientierte Abmahnkanzleien und ominöse Interessengemeinschaften gehen bei Ihnen zukünftig leer aus!
Do it yourself.
Mach es selbst.
- Die Entwicklerkonsole in Ihrem Browser öffnen [F12-Taste].
- Unter „Sources“ mit dem Filter „Fonts“ nach Google Webfonts suchen.
- Die verwendeten Google-Fonts Schriftarten herunterladen und lokal mit FTP auf Ihrem Hoster abspeichern.
- Den neuen Font-Speicherplatz im Theme CSS Syle-Sheet anpassen.
- Nachladende und ‘prefetch’ Google-Fonts bei auslösenden Plugins und Themes identifizieren und deaktivieren.
- Jetzt ist die Verbindung zu Google-Font Servern in den USA getrennt.
Die datenschutzkonforme Einbindung von Google Webfonts funktioniert bei circa 90% der WordPress Websites problemlos.
Webseitenbetreiber, die Ihre Website selbst erstellt haben, können diese Anpassung relativ leicht auszuführen. WordPress Font-Plugins wie Local Google Fonts, Fonts Plugin Pro, Google Fonts for WordPress, OMGF, Google Webfonts Helper, Bunny Fonts, etc. ist eine Möglichkeit, auch ohne FTP- und HTML-Kentnisse, Google Schriften abmahnsicher in Ihre Homepage einzubinden.
Google Fonts werden nicht nur durch WordPress Website-Theme-Template geladen. Auch Drittanbieter-Dienste, wie Google Maps, YouTube und WordPress Plugins, laden Google Fonts im Hintergrund.
Daher ist hier des Öfteren zeitraubende Detektivarbeit nötig, um herausfinden, welches Plugin für das Laden der Google Fonts verantwortlich ist.
Do it for me.
Wir erledigen das
für sie.
Vielbeschäftigte Unternehmer haben wichtigere Dinge zu erledigen als in der Entwicklerkonsole ihres Browsers nach Google Fonts zu suchen und diese lokal einzubinden.
Die datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts übernehmen wir für Sie!
- 100% fachgerecht und abmahnsicher.
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Für WordPress gibt es eine Menge Plugins, Online-Tools, Google Webfonts Helper und Cookie-Banner-Dienste von Drittanbietern, die Websitebetreibern (oft für eine monatliche Gebühr) versprechen, dieses komplexe DSGVO-Thema mit ein paar Klicks zu erledigen. Einige dieser Tools halten bestimmt, was sie Websitebetreibern versprechen.
Wir bevorzugen hier 100% verlässliche Technologien direkt im Quellcode zur störungssicheren DSGVO-konformen Absicherung von Websites, statt dieses wichtige Thema dem Plugin eines Drittanbieters zu überlassen. Das Vermeiden von Konflikten ist hiermit absolut ausgeschlossen! Einige Plugins funktionieren womöglich nicht konfliktfrei mit einigen anderen Plugins.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Website-Entwicklung sind wir mit dem abmahnsicheren Einsetzen von Google Fonts, Google Maps und YouTube bestens versiert und bieten Ihnen eine schnelle, kostengünstige und rechtssichere Lösung zum einmaligen Pauschalpreis für nur 59,- €.
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Wir benötigen von Ihnen:
Zur datenschutzkonformen Einfügung von Google Fonts in Ihre Website benötigen wir die Zugangsdaten zum CP (Control Panel) der Server-Administration Ihres Webhosters. Falls Sie diese über die Jahre verlegt haben sollten, unterstützen wir Sie gerne beim wiederfinden oder zurücksetzen.
Ihre Website DSGVO-konform abmahnsicher!
Die DSGVO besteht natürlich nicht nur aus Google Fonts. Nicht nur Nutzer von Google Fonts, auch Google Analytics, der weit verbreiteten Google Maps, Captcha und YouTube können abgemahnt werden. Technisch bedingt werden auch bei diesen Online-Diensten IP-Adressen an Google übermittelt.
Das eigentliche Ziel ist, Ihre gesamte Website 100% rechtssicher und DSGVO-konform zu machen. Wir kennen die Abmahnfallen und helfen Ihnen, Abmahnungen auch zukünftig zu vermeiden, nur weil ein Element Ihrer Website nicht der DSGVO entspricht.
Falls wir auf Ihrer Website noch weitere Elemente finden sollten, die nicht mit aktuellen DSGVO-Bestimmungen übereinstimmen und damit abmahngefährdet sind, informieren wir Sie im Zuge dieser Prüfung und Absicherung über noch bestehende Risiken.
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FAQs
Häufige Fragen und Antworten zur abmahnsicheren Verwendung von Google Fonts
Wenn der Schriftsatz von einer Privatperson kommt, die nur den Schadenersatz fordert, dann direkt in den Papierkorb werfen und keinesfalls darauf reagieren. In jedem Fall sollten Webseitenbetreiber ihre Google-Fonts umgehend lokal einbinden!
- Unbedingt einen kühlen Kopf bewahren!
- Oft sind dabei ominöse Geschäftemacher am Werk.
- Auf Schreiben nur ausnahmsweise reagieren.
- Auf Zahlungs- und Unterlassungsforderungen nicht eingehen.
- Sofort Ihre Webdesign-Agentur kontaktieren.
- Die fraglichen Google Fonts umgehend lokal einbinden.
Wenn der Schriftsatz von einer Privatperson kommt, die nur den Schadenersatz fordert, dann gibt es nur eine Lösung: Direkt in den Papierkorb werfen und keinesfalls darauf reagieren. In jedem Fall sollten Website-Betreiber ihre Google–Fonts lokal einbinden!
Die datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts funktioniert bei circa 90% der WordPress Websites problemlos. Wir übernehmen diese Arbeit zum günstigen Preis für Sie!
Die datenschutzkonforme Einbindung von Google Webfonts funktioniert bei circa 90% der WordPress Websites problemlos. Für Webseitenbetreiber, die Ihre Website selbst erstellt haben, sollte diese Änderung relativ leicht durchzuführen sein. WordPress-Plugins wie Local Google Fonts, Google Webfonts Helper, etc. können eine Möglichkeit sein, auch ohne FTP- und HTML-Kentnisse, Google Fonts abmahnsicher in Ihre Homepage einzubinden.
- Die Entwicklerkonsole in Ihrem Browser öffnen [F12-Taste].
- Unter „Sources“ mit dem Filter „Fonts“ nach Google Webfonts suchen.
- Die verwendeten Google-Fonts Schriftarten herunterladen und lokal auf Ihrem Hoster abspeichern.
- Den neuen Font-Speicherplatz im Theme CSS Syle-Sheet anpassen.
- Nachladende und ‘prefetch’ Google-Fonts bei auslösenden Plugins und Themes identifizieren und deaktivieren.
Gerne übernehmen wir diese Arbeit zum günstgen Preis für Sie, damit Ihre Website auch zukünftig abmahnsicher und DSGVO-konform ist.
Wenn eine Schriftart von den Servern des Websitebetreibers geladen wird, erhält Google keine Daten in Bezug auf die Besuche auf der Website.
Google Fonts für Ihr Website-Template lokal zu laden, ist relativ unkompliziert: Anstatt die Fonts direkt vom Google Server in den USA zu laden, können die entsprechenden Schriftarten heruntergeladen, in ein Verzeichnis auf Ihrem eigenen Server Webspace hochlädt und abgespeichert werden. Jetzt müssen Sie nur noch die lokale Ablageadresse (file path) der Fonts in den CSS-Dateien anpassen.
Dazu gibt es zahlreiche detaillierte Anleitungen im Web. Falls Sie selbst nicht die Zeit dazu finden, Google Fonts lokal einzubinden, helfen wir Ihnen hier gerne weiter und übernehmen das schnell und günstig für Sie!
Google Fonts ist eine Bibliothek von ca. 1.500 kostenfrei bereitgestellten Open-Source-Schriftfamilien (font-families) und APIs. Das ermöglicht Websitebetreibern und Webdesign-Agenturen, ihre Websites mit professioneller typographischer Gestaltung auszustatten.
Google Fonts, auch Webfonts genannt, ist eine Bibliothek von ca. 1.500 kostenfrei bereitgestellten Open-Source-Schriftfamilien (font-families) und APIs. Das ermöglicht Websitebetreibern und Webdesign-Agenturen, ihre Websites mit professioneller typographischer Gestaltung auszustatten.
Durch die mühelose Verwendung von Google Fonts sind diese Webfonts mittlerweile zum plattformübergreifenden Standard geworden und werden auf Millionen von Webseiten eingesetzt. Vielen Webseitenbetreibern ist es daher nicht bewusst, dass schon allein die Einbindung von Google Fonts Schriftarten datenschutztechnisch kritisch sein kann.
Beim Aufruf des Google Fonts im Web-Browser wird die IP-Adresse von Websitebesuchern erfasst. Da IP-Adressen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind, ist hierfür eine aktive Einwilligung erforderlich.
Im Internet sind IP-Adressen erforderlich, um Daten über das Internet zwischen Client (d.h. einem Browser) und Server zu übertragen. Wie einem Telefon eine bestimmte Rufnummer zugewiesen wird, um Telefonate zu empfangen und auszuführen.
Im Internet sind IP-Adressen erforderlich, um Daten über das Internet zwischen einem bestimmten Client (d.h. einem Browser) und einem bestimmten Server zu übertragen. Wie einem Telefon eine bestimmte Rufnummer zugewiesen wird, um Telefonate zu empfangen und auszuführen. Aus diesem Grund enthält jede Clientanfrage an jeden Server die IP-Adresse des Clients, so das der Server auf diese IP-Adresse reagieren kann und die gewünschte Datenübertragung vornimmt.
Wenn Websitebesucher eine Website aufrufen, auf der Google Fonts über die Google Fonts Web API eingebettet ist, erhalten die Server von Google die IP-Adressen der Nutzer als Teil der Netzwerkverbindung mit Google. Google speichert die IP-Adressen nicht und löscht sie nach der Übertragung der Schriftart an den anfordernden Nutzer.
Die Google Fonts Web API liefert automatisch Fonts, die optimal auf den jeweiligen Browser des Nutzers zugeschnitten sind. Diese können das Internet beschleunigen, indem sie im Browser häufig verwendete Schriftarten auf allen Websites im Cache speichern.
Sowohl Entwickler als auch Endnutzer haben mehrere Vorteile, wenn sie Webschriftarten auf den Google-Servern hosten. Diese können das Internet beschleunigen, indem sie im Browser häufig verwendete Schriftarten auf allen Websites im Cache speichern, auf denen die API eingesetzt wird.
Die Google Fonts Web API liefert automatisch Schriftarten, die auf den jeweiligen Browser des Nutzers zugeschnitten sind, sowie Fehlerkorrekturen für browserspezifische Probleme, das optimale Schriftformat und Größenoptimierungen speziell für den Browser des Nutzers. Entwickler müssen selbst gehostete Schriftarten manuell aktualisieren, während die Google Fonts Web API automatisch Schriftarten aktualisiert, ohne dass der Entwickler etwas tun muss.
Mit dem Google Fonts Checker testen Sie Ihre Domain hier kostenlos auf das Vorhandensein von Google Schriftarten. Sie erfahren innerhalb einer Minute ob Google Fonts auf der Internetseite gefunden haben.
Mit dem Google Fonts Checker testen Sie Ihre Domain hier kostenlos auf das Vorhandensein von Google Schriftarten. Sie erfahren innerhalb einer Minute, anonym und ohne Registrierung, ob Google Fonts auf der Internetseite gefunden haben.
Es kann vorkommen, dass der Google-Fonts-Checker nicht alle nachladenden Schriftarten findet, deshalb können wir für das Prüfergebnis keine Garantie oder Haftung übernehmen.
Variable Fonts otf sind eine aktuelle Entwicklung in der Typografie. Alle Stile werden in einer nur Datei gespeichert, dabei erheblich reduziert und laden so viel schneller.
Variable Schriftarten sind eine aktuelle Entwicklung in der Typografie. Alle Stile werden in einer oder zwei Schriftartendateien gespeichert und nicht in separaten Dateien für jeden Stil. Bei variablen Schriftarten liegt die Wahl, wie dick, schräg oder breit (oder irgendein anderer Parameter) genau sein soll, in den Händen des Benutzers, anstatt diese vom Schriftdesigner für uns entscheiden zu lassen.
Traditionell wurden alle möglichen Gewichte und Stile in verschiedene Schriftdateien aufgeteilt, während variable Schriftarten alle diese Variationen in einer kombinieren. Aus diesem Grund wird die Gesamtdateigröße im Vergleich zum Laden mehrerer einzelner Schriftartdateien erheblich reduziert – und das ist ein wichtiger Aspekt für die Webtypografie.
Variable Fonts – offiziell bekannt als OpenType Font Variations – heben die expliziten Unterscheidungen zwischen verschiedenen Strichstärken und Stilen auf. Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass dies in den letzten Jahren einen großen Sprung nach vorne in der Schrifttechnologie darstellt.
Nein, auf keinen Fall Ihre Website vom Netz nehmen! Aktuell raten wir nicht dazu, Websites abzustellen oder auszuschalten. Kontaktieren Sie uns, wir testen Ihre Website auf rechtliche Abmahnfallen und machen sie rechts- und abmahnsicher.
Nein, auf keinen Fall Ihre Website vom Netz nehmen! Aktuell raten wir nicht dazu, Websites abzustellen oder auszuschalten. Dadurch verlieren Sie Ihr wertvolles Googleranking, das Ihre Homepage über die Jahre erreicht hat. Kontaktieren Sie uns, wir testen Ihre Website auf rechtliche Abmahnfallen und machen sie innerhalb kürzester Zeit rechts- und abmahnsicher.
Google Fonts verwendet keine Cookies auf Ihrer Website, aber einige Daten der Website-Benutzer, wie z. B. IP-Adressen, werden gespeichert und können zu Analysezwecken verarbeitet werden.
Google Fonts verwendet keine Cookies auf Ihrer Website, aber einige Daten der Website-Benutzer, wie z. B. IP-Adressen, werden gespeichert und können zu Analysezwecken verarbeitet werden. Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden Daten wie IP-Adressen, Werbe-IDs und Cookies als personenbezogene Daten PII eingestuft. Unternehmen müssen daher vor der Verarbeitung solcher Informationen die ausdrückliche Erlaubnis der Benutzer einholen.
Auch wenn Google Fonts keine Cookies setzt, müssen Sie die Benutzer über die Verwendung von Trackern oder anderen Technologien informieren, die das Tracking von Nutzern Ihrer Website ermöglichen und die Zustimmung zu deren Verwendung einholen.
Auf jeden Fall, ja, Sie müssen die ausdrückliche Erlaubnis der Benutzer einholen.
Dies gilt natürlich nur, wenn Google Fonts nicht selbst gehostet werden. Hier benötigen Sie keine Cookie-Richtlinie. Da Sie jedoch wahrscheinlich andere Dienste nutzen, für die Sie eine Cookie-Richtlinie benötigen, empfehlen wir, in diesem Fall Cookie-Richtlinie in Ihre Datenschutzerklärung aufzunehmen.
In der Datenschutzerklärung Ihrer Website sollten Sie die Nutzer Ihrer Website über Google Fonts informieren und darauf hinweisen, dass Google Fonts geladen werden.
In der Datenschutzerklärung Ihrer Website sollten Sie die Nutzer Ihrer Website über Google Fonts informieren und darauf hinweisen, dass Google Fonts nachgeladen werden. Damit sind Website-Besucher über die Verwendung von nachgeladenen Google Fonts aufgeklärt.
Nach einem umstrittenen Urteil des LG München werden Unternehmen und Webseitenbetreiber massenweise Abmahnungen mit Kostennoten von 100€ bis 300€ zugesendet.
Nach einem umstrittenen Urteil des LG München werden Unternehmen und Webseitenbetreiber massenweise Abmahnungen mit Kostennoten von 100€ bis 300€ zugesendet. Darin sind Gebühren enthalten, da ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde. Auch wenn diese Aufforderungen rechtlich nicht wirklich haltbar sind, entsteht ein unnötiger Zeitaufwand.
Diese verlorene Zeit kann Ihnen niemand zurückgeben! Nutzen Sie jetzt unseren kostenfreien Google-Fonts-Tester, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und Abmahnungen wegen Google Fonts zu vermeiden.
Jedes Mal, wenn eine Webseite aufgerufen wird, auf der Schriftarten von Google Fonts eingebunden sind, werden Daten mit Google-Servern in den USA ausgetauscht. Zur rechtlichen Absicherung empfehlen wir dringend, Google Fonts abmahnsicher lokal einzubinden.
Jedes Mal, wenn eine Webseite aufgerufen wird, auf der Schriftarten von Google Fonts eingebunden sind, werden Daten mit Google-Servern in den USA ausgetauscht. Anfang des Jahres 2022 hatte das Landgericht (LG) München einem Nutzer 100,- € Schadensersatz gegen einen Webseitenbetreiber wegen der Nutzung von Google Fonts zugesprochen. Das veranlasste einige profitgierige Abmahnkanzleien und ominöse Interessengemeinschaften, im größeren Umfang Abmahnungen oder abmahnartige Schadensersatzforderungen zu versenden und zwischen 100,- € und 300,- € Schadensersatz zu verlangen.
Die Abmahnungen werfen ihnen einen „unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ und damit einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) vor. Das Vergehen: Sie nutzen auf ihrer Webseite Fonts, die Google kostenlos anbietet. Google Schriften werden automatisch auf Ihrer Website geladen, bevor der Nutzer zur Nutzung zustimmen oder ablehnen kann. Dabei unerlaubt personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben werden. Somit kann die Nutzung der Google Fonts juristisch angemahnt werden. Laut neuester Rechtssprechung ist die Nutzung von Google Fonts nicht mehr mit „berechtigtem Interesse“ des Webseitenbetreibers abgedeckt.
Es handele sich bei den übermittelten dynamischen IP-Adressen um Informationen, die in den Schutzbereich des Datenschutzes fallen. Der Webseitenbetreiber habe das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, indem er die dynamische IP-Adresse des Besuchers beim Aufruf der Seite an Google weiterleitete.
Die Richter sahen hier bereits durch die Übermittlung an Google einen „Kontrollverlust“ des Betroffenen und ein „individuelles Unwohlsein“. Denn Google sei bekannt dafür, Daten über seine Nutzer zu sammeln. Zudem sei es unstreitig, dass die IP-Adresse an einen Server in den USA übermittelt werde, wo kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sei. Hierfür habe es keine Rechtsgrundlage in Form einer Einwilligung oder eines berechtigten Interesses gegeben. Dem Kläger stehe somit ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 Euro sowie ein Unterlassungsanspruch zu.
Diese Entscheidung bildet die Grundlage für die versandten Abmahnungen und Forderungsschreiben wegen DSGVO-widriger Verwendung von Google Schriften. Juristisch hoch umstritten ist dabei die Frage, welche Intensität ein solcher Eingriff haben muss, um ein Schmerzensgeld auszulösen. In der juristischen Diskussion wird die Entscheidung aus München überwiegend als überzogen kritisiert.
Zur rechtlichen Absicherung empfehlen wir dringend, Google Fonts & Co. lokal einzubinden. Falls Sie selbst nicht sicher sind, ob Ihre Website Fonts von Google lädt, sollten Sie das mit dem Google-Font-Checker Online Tool sofort selbst überprüfen.
Hintergrund zu Abmahnungen wegen Google Fonts
Anfang des Jahres 2022 hatte das Landgericht München I einem Nutzer 100,00 Euro Schadensersatz gegen einen Webseitenbetreiber wegen der Nutzung von Google Fonts zugesprochen (LG München I, 20.01.2022 – 3 O 17493/20).
Das LG München I befand, dass die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse an Google eine Verletzung „des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts” der Websitebesucher darstellt.
Das Gericht prüfte, ob die Schutzinteressen der Webseitenbesucher die Interessen des Webseitenbetreibers überwiegen. Die Interessen der Webseitenbesucher sah das Gericht als „besonders gefährdet” an. Denn auch der US-Geheimdienst könnte durch die Übermittlung der IP-Adresse Informationen über die Nutzer der Website erhalten. Die IP-Adresse wird in diesem Urteil als „personenbezogene Daten” gewertet und dieser Vorgang bedarf eine Einwilligung durch die Nutzer der Website.
Diese eher umstrittende Entscheidung haben profitorientierte Abmahnkanzleien und ominöse Interessengemeinschaften umgehend ausgenutzt. Es wurden Abmahnungen oder abmahnartige Schadensersatzforderungen im größeren Umfang versendet, um von nichtsahnenden Webseitenbetreibern 100,00 Euro oder mehr an „Schadensersatz” plus entstandene Gebühren zu verlangen.
Wir haben den Google-Fonts-Checker entwickelt, um Websitebetreibern die Möglichkeit zu geben, ihre Website schnell, kostenlos und unverbindlich auf eine nicht DSGVO-konforme Einbindung von Google-Services zu prüfen.
Was sind eigentlich Google Webfonts?
Google Fonts, auch Webfonts genannt, ist eine Bibliothek von fast 1.500 kostenfrei bereitgestellten Open-Source-Schriftfamilien (font-families) und APIs. Das ermöglicht Websitebetreibern und Webdesign-Agenturen, ihre Website mit professioneller typographischer Gestaltung auszustatten.
Die mühelose Verwendung von Google Fonts ist seit vielen Jahren zum plattformübergreifenden Standard geworden und wird daher auf Millionen von Webseiten eingesetzt. Vielen Webseitenbetreibern ist daher nicht bewusst, dass schon allein die Einbindung von Google Fonts Schriftarten datenschutztechnisch kritisch sein kann.
Warum sind Google Fonts ein Problem?
Google Fonts sind nicht das Problem, sondern deren Laden von Googles Servern. Die eingebundenen Google Fonts auf Ihrer Website sollten sicherheitshalber von Ihrem Webhoster-Server geladen werden.
Beim Aufruf des Google Fonts im Web-Browser wird die IP-Adresse von Websitebesuchern erfasst. Da IP-Adressen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind, ist hierfür eine aktive Einwilligung erforderlich.
Google Fonts bietet zwei Methoden der Einbindung auf die eigene Website, dynamisch von Google Servern in den USA laden oder lokal auf Ihrem Hoster installieren und laden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Google Fonts lokal einzubinden und damit keine personenbezogenen Daten an Google zu senden.
Zuerst sollten Sie prüfen, ob auf Ihrer Webseite tatsächlich Fonts von Googles Servern geladen werden. Oft werden wahllos Abmahnungen an Websitebetreiber verschickt, ohne zu prüfen, ob sie tatsächlich Google Fonts nicht datenschutzkonform nutzen.