Home » Google Fonts Abmahnungen » Die Verwendung von Google Fonts auf Webseiten: Ein Streitpunkt im Kontext des Datenschutzes

So funktioniert die datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts

Haben Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten?

Anfang des Jahres 2022 hatte das Landgericht (LG) München I einem Nutzer 100,00 Euro Schadensersatz gegen einen Webseitenbetreiber wegen der Nutzung von Google Fonts zugesprochen. 

Das veranlasste einige ominöse Interessengemeinschaften, im größeren Umfang Abmahnungen oder abmahnartige Schadensersatzforderungen zu versenden und zwischen 100,- € und 300,- € Schadensersatz zu verlangen.

Nicht nur Nutzer von Google Fonts, auch Google Analytics, Maps, Captcha und YouTube können angemahnt werden, da auch hier IP-Adressen an Google übermittelt werden.

Zuerst sollten Sie prüfen, ob auf Ihrer Webseite tatsächlich Fonts von Googles Servern geladen werden.
Denn es werden zum Teil wahllos Zahlungsaufforderungen an Websitebetreiber verschickt, ohne zu prüfen, ob sie Google Fonts nutzen.
Google Fonts datenschutzkonform selbst hosten

Google-Fonts datenschutzkonform einbinden:

Die datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts funktioniert bei circa 80% der WordPress Websites unklompliziert.

  1. Die verwendeten Google-Fonts Schriftarten herunterladen und lokal auf Ihrem Hoster abspeichern.
  2. Diesen neue Font Speicherplatz im Theme CSS Syle-Sheet anpassen.
  3. Nachladende und ‚prefetch‘ Google-Fonts bei betroffenen Plugins und Themes deaktivieren.
  4. Jetzt ist die Verbindung zu Google-Font Servern getrennt.

Kurzfristige Mogel-Notlösung:

Ändern Sie die URL von fonts.googleapis.com zu api.fonts.coollabs.io.
Datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten?

Unsere Schnellempfehlung lautet:

  • Unbedingt einen kühlen Kopf bewahren!
  • Oft sind dabei ominöse Geschäftemacher am Werk.
  • Auf Schreiben nur ausnahmsweise reagieren.
  • Auf Zahlungs- und Unterlassungsforderungen nicht eingehen.
  • Sofort Ihre Webdesign-Agentur kontaktieren.
  • Die fraglichen Google Fonts umgehend lokal einbinden.

Falls Sie selbst nicht sicher sind, ob Ihre Website Fonts von Google lädt, sollten Sie das sofort mit unserem Gratis Tool prüfen:

Google Fonts Checker von Google360

Prüfen Sie jetzt vorsorglich ihre Website, bevor Ihnen eines dieser Abmahnschreiben ins Haus flattert!

Aus welchen Gründen wird die Verwendung von Google Fonts auf Internet-Auftritten und Webseiten jetzt abmahnt?

Auf Internet-Auftritten und Webseiten werden oft Google Fonts verwendet, um ein ansprechendes Design und eine gute Lesbarkeit zu garantieren. Allerdings gibt es in Bezug auf die Verwendung von Google Fonts abmahnungsbedingte Risiken, die Webseitenbetreiber kennen sollten.

Einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts ist, dass die Lizenzbedingungen von Google nicht eingehalten werden. Google Fonts sind unter der Open Font License (OFL) veröffentlicht, die bestimmte Bedingungen für die Verwendung der Schriften festlegt. Dazu gehört beispielsweise, dass die Schriftarten auf dem eigenen Server gespeichert werden müssen, anstatt von Google direkt geladen zu werden.

Ein weiterer Grund für Abmahnungen kann die fehlende Angabe der verwendeten Schriftarten sein. Laut der DSGVO müssen Webseitenbetreiber ihre Besucher über die Verwendung von Cookies und anderen Technologien informieren. Da Google Fonts ebenfalls als Technologie gelten, müssen die verwendeten Schriftarten ebenfalls angegeben werden.

Zusätzlich kann es auch Abmahnungen geben, wenn die verwendeten Schriftarten nicht barrierefrei sind. Dies ist ein wichtiger Faktor für die Verwendung von Schriftarten auf Webseiten, da es darauf ankommt, dass alle Besucher, einschließlich solcher mit Sehbehinderungen, die Inhalte problemlos lesen können.

Um Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts auf Ihrem Internet-Auftritt oder Ihrer Webseite zu vermeiden, sollten Sie die Lizenzbedingungen von Google sorgfältig lesen und einhalten. Stellen Sie sicher, dass Sie die verwendeten Schriftarten angeben und achten Sie darauf, dass sie barrierefrei sind. Es ist auch wichtig, dass Sie Ihre Besucher über die Verwendung von Google Fonts informieren und sicherstellen, dass Sie die Datenschutzbestimmungen einhalten.

In den letzten Jahren hat sich das Thema Datenschutz zu einem zentralen Anliegen in der Online-Welt entwickelt.

Webseitenbetreiber müssen nun verstärkt darauf achten, dass sie die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten, um Abmahnungen zu vermeiden. Eine Praxis, die oft in Frage gestellt wird, ist die Verwendung von Google Fonts auf Webseiten. In diesem Blog-Post möchten wir eine Meinung zu diesem Thema teilen und diskutieren, ob Webseitenbetreiber für die Verwendung von Google Fonts aus Profitgier abgemahnt werden.

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Google Fonts ein kostenloser Schriftarten-Service von Google ist, der es Webseitenbetreibern ermöglicht, Schriftarten auf ihren Seiten zu verwenden, ohne sie selbst herunterladen zu müssen. Diese Schriftarten werden auf den Servern von Google gehostet und an die Webseite geliefert, wenn ein Benutzer die Seite besucht. Dies ist eine praktische Möglichkeit, um die Gestaltung einer Webseite zu verbessern, ohne dass man sich um lokale Schriftarten kümmern muss.

Das Problem ist jedoch, dass bei der Verwendung von Google Fonts Daten an Google übertragen werden, einschließlich der IP-Adresse des Benutzers, welche als personenbezogene Daten gelten. Daher gibt es Bedenken, dass die Verwendung von Google Fonts gegen die DSGVO verstößt.

Obwohl es in der Praxis bisher keine Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts gab, gibt es einige rechtliche Unsicherheiten, die Webseitenbetreiber beachten sollten. Es ist wichtig, dass Webseitenbetreiber eine klare Datenschutzerklärung auf ihrer Seite bereitstellen, die beschreibt, welche Daten erfasst und verarbeitet werden und wie sie verwendet werden. Dies kann dazu beitragen, dass Webseitenbetreiber eine angemessene rechtliche Absicherung gegen Abmahnungen haben.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Webseitenbetreiber wegen der Verwendung von Google Fonts auf ihren Webseiten abgemahnt werden können. Dies ist jedoch eher unwahrscheinlich, da die Verwendung von Google Fonts für den größten Teil der Webseitenbetreiber ein akzeptables Risiko darstellt.

Google Fonts bietet eine Vielzahl von Schriftarten, die kostenlos für die Verwendung auf Websites zur Verfügung stehen. Obwohl dies ein großer Vorteil für viele Webseitenbetreiber ist, kann es auch rechtliche Risiken geben. Einige Schriftarten, die auf Google Fonts verfügbar sind, können urheberrechtlich geschützt sein. Wenn ein Webseitenbetreiber eine solche Schriftart verwendet, ohne die entsprechende Genehmigung zu haben, kann er abgemahnt werden.

Wir können jedoch sagen, dass es in der Regel unwahrscheinlich ist, dass Webseitenbetreiber wegen der Verwendung von Google Fonts abgemahnt werden, solange sie sicherstellen, dass sie die Schriftarten korrekt verwenden. Google bietet eine umfassende Dokumentation und Hinweise, wie man Google Fonts korrekt verwendet, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Letztendlich muss jeder Webseitenbetreiber selbst entscheiden, ob er das Risiko einer Abmahnung aufgrund der Verwendung von Google Fonts eingehen möchte oder nicht. Wenn Sie sicherstellen, dass Sie die Schriftarten korrekt verwenden, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass Sie abgemahnt werden.

Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder eine Strafe zahlen, sollten Sie zuerst Ihre Webagentur kontaktieren.

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